Stage 1 für den up! - AA GTI - OPF (116PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
141 PS  +25PS (22%) 116 PS
104 kW  +18kW (22%) 85 kW
240 Nm  +40Nm (20%) 200 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
680,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 571,43 €

Beschreibung Stage 1

Die Stage 1 Leistungssteigerung für den VW up! GTI verändert das Fahrgefühl spürbar, ohne die Alltagstauglichkeit einzuschränken. Durch gezieltes Chiptuning werden hierbei die Leistung und das Drehmoment optimiert, während die Fahrzeugcharakteristik erhalten bleibt.

Bei uns erfolgt die Leistungssteigerung durch eine Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien und eine Erhöhung des Ladedrucks. Zusätzlich wird die Zünd- und Einspritzelektronik optimiert, um eine verbesserte Motorleistung zu erreichen. Diese Maßnahmen sorgen für eine effizientere und kraftvollere Leistung des Fahrzeugs.

Neben der reinen Leistungssteigerung beinhaltet das Angebot auch die Kosten für die Montage und die V-Max Aufhebung. Eine TÜV-Abnahme ist ebenfalls möglich, ausgenommen sind jedoch in Hessen zugelassene Fahrzeuge. Bitte beachten Sie, dass die Leistungsangaben sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan beziehen.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Kosten für Montage inklusive
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • TÜV möglich, außer für in Hessen zugelassene Fahrzeuge
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan
  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
    Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.