Stage 1 für den Touran I - 1T 1.4 TSI (150PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
175 PS  +25PS (17%) 150 PS
129 kW  +18kW (17%) 110 kW
280 Nm  +60Nm (27%) 220 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV Preis: auf Anfrage
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
680,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 571,43 €

Beschreibung Stage 1

Die Stage 1 Leistungssteigerung für den 1.4 TSI Touran I - 1T bringt eine deutliche Verbesserung der Leistung mit sich. Durch eine Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien und eine Erhöhung des Ladedrucks wird die Motorleistung optimiert. Dabei ist eine Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik inkludiert, die für eine effizientere Kraftstoffverbrennung sorgt.

Die Kosten für die Montage sind bereits im Preis inbegriffen, sodass keine versteckten Zusatzkosten auf den Kunden zukommen. Neben der Leistungssteigerung ist ebenfalls eine V-Max Aufhebung im Paket enthalten. Damit wird die elektronisch begrenzte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs aufgehoben, was zu einer weiteren Verbesserung der Performance führt.

Um die optimale Leistung der Stage 1 Leistungssteigerung zu gewährleisten, beziehen sich die Leistungsangaben auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan. Das Chiptuning bei uns bietet somit eine effektive und kosteneffiziente Möglichkeit, das Potenzial des 1.4 TSI Touran I - 1T voll auszuschöpfen.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Kosten für Montage inklusive
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.