Stage 1 für den Tiguan II - AD1 1.5 TSI - OPF (131PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
161 PS  +30PS (23%) 131 PS
118 kW  +22kW (23%) 96 kW
290 Nm  +70Nm (32%) 220 Nm
  • Einbaudauer: 4h
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
780,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 655,46 €

Beschreibung Stage 1

Die Leistungssteigerung Stage 1 für den Tiguan II 1.5 TSI - OPF (131PS) besteht aus einer Reihe von Optimierungen, die das Fahrzeug kraftvoller und dynamischer machen. Mit der Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien und der Erhöhung des Ladedrucks wird eine deutliche Verbesserung der Motorleistung erreicht. Dieses Chiptuning bringt eine signifikante Leistungssteigerung, ohne dass Änderungen an der Hardware des Fahrzeugs erforderlich sind.

Die Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik ermöglicht eine bessere Kontrolle über die Motorleistung und verbessert die Effizienz des Fahrzeugs. Im Paket inbegriffen ist auch die V-Max Aufhebung, wodurch die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs nicht mehr begrenzt ist. Dies ermöglicht eine bessere Ausnutzung der durch das Chiptuning erreichten Leistungssteigerung.

Die Leistungsangaben unseres Angebots beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan. Bei uns erhalten Sie eine optimale Leistungssteigerung, die auf die spezifischen Anforderungen des Tiguan II 1.5 TSI - OPF (131PS) abgestimmt ist.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.