Stage 1 für den T-Cross - C1 1.0 TSI - OPF (95PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
120 PS  +25PS (26%) 95 PS
88 kW  +18kW (26%) 70 kW
225 Nm  +50Nm (29%) 175 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
680,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 571,43 €

Leistungsdiagramm

Beschreibung Stage 1

Wer im Besitz eines VW T-Cross 1.0 TSI - OPF ist und an einer Leistungssteigerung interessiert ist, wird bei uns fündig. Mit unserer Stage 1 Leistungssteigerung wird die Performance des Fahrzeugs spürbar optimiert. Das Chiptuning sorgt für eine Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien und eine Erhöhung des Ladedrucks. Dies erhöht die Effizienz und Leistung des Motors deutlich.

Darüber hinaus erfolgt eine Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik. Dies trägt zu einer verbesserten Verbrennung bei, was wiederum mehr Leistung bedeutet. Es ist wichtig zu beachten, dass die Leistungsangaben sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan beziehen. Eine Verwendung von minderwertigem Kraftstoff könnte daher zu suboptimalen Ergebnissen führen.

Der Kunde muss sich keine Gedanken über zusätzliche Kosten für die Montage machen. Diese sind im Preis für die Leistungssteigerung bereits enthalten. Ebenfalls inklusive ist die V-Max Aufhebung, die es dem Fahrzeug ermöglicht, seine maximale Geschwindigkeit voll auszuschöpfen. Bei uns bekommen Sie also nicht nur mehr Leistung, sondern auch mehr Freiheit auf der Straße.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Kosten für Montage inklusive
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.