Chiptuning Stage 1 für den Sharan I - 7M8/7M9 1.8 T (150PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
190 PS  +40PS (27%) 150 PS
140 kW  +29kW (27%) 110 kW
260 Nm  +50Nm (24%) 210 Nm
  • Einbaudauer: 4h
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
580,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 487,39 €

Leistungsdiagramm

Beschreibung Stage 1

Die Stage 1 Leistungssteigerung für den VW Sharan 1.8 T ist eine effektive Methode, um mehr aus diesem Fahrzeug herauszuholen. Durch diese Modifikation profitiert der Fahrer von einer optimierten Leistung, die das Fahrerlebnis verbessert und mehr Kontrolle über das Auto ermöglicht. Chiptuning ist bei uns eine bewährte Technik zur Leistungssteigerung, die sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan bezieht.

Zu den Hauptmerkmalen dieser Leistungssteigerung gehört die Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien. Dies ermöglicht eine Erhöhung des Ladedrucks, was zu einer besseren Leistung führt. Weiterhin wird die Zünd- und Einspritzelektronik optimiert. Dies trägt dazu bei, das Potenzial des Motors zu maximieren und eine effizientere Leistung zu liefern.

Außerdem beinhaltet die Stage 1 Leistungssteigerung für den Sharan 1.8 T eine V-Max Aufhebung. Dies bedeutet, dass die Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs entfernt wird, was zu einer höheren maximalen Geschwindigkeit führt. Zudem bieten wir auf Anfrage TÜV an. Bei uns wird Wert auf Qualität und Kundenzufriedenheit gelegt, deshalb sind alle Modifikationen professionell ausgeführt und auf die spezifischen Anforderungen des Fahrzeugs zugeschnitten.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • TÜV auf Anfrage
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.