Stage 1 für den Sharan I - 7M8/7M9 2.0 TDI (140PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
170 PS  +30PS (21%) 140 PS
125 kW  +22kW (21%) 103 kW
380 Nm  +70Nm (23%) 310 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV: möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
580,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 487,39 €

Beschreibung Stage 1

Die Stage 1 Leistungssteigerung für den VW Sharan I 2.0 TDI (140PS) bietet eine effiziente und technisch durchdachte Möglichkeit, die Performance des Fahrzeugs zu verbessern. Durch gezieltes Chiptuning wird hierbei eine Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder erreicht. Dies resultiert in einer spürbaren Leistungssteigerung, die sich im Fahrverhalten bemerkbar macht.

Ein wesentlicher Bestandteil der Leistungssteigerung ist die Erhöhung des Ladedrucks. Hierdurch werden höhere Leistungswerte generiert und die gesamte Performance des Fahrzeugs wird gesteigert. Dies zeigt sich insbesondere in den unteren Drehzahlbereichen, in denen durch die Anhebung des Drehmoments eine bemerkenswerte Kraftstoffersparnis erzielt werden kann - abhängig von der jeweiligen Fahrweise.

Die Kosten für die Montage sind selbstverständlich im Paketpreis enthalten. Bei uns finden Sie kein Kleingedrucktes oder versteckte Zusatzkosten. Zusätzlich zur Leistungssteigerung ist auch eine V-Max Aufhebung inbegriffen. Das bedeutet, dass die elektronisch begrenzte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs aufgehoben wird, was zu einer weiteren Verbesserung der Fahrperformance führt.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Kosten für Montage inklusive
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen tritt je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auf

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.