Chiptuning Stage 1 für den Sharan I - 7M8/7M9 1.9 TDI (90PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
120 PS  +30PS (33%) 90 PS
88 kW  +22kW (33%) 66 kW
270 Nm  +60Nm (29%) 210 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV: möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
580,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 487,39 €

Beschreibung Stage 1

Wer einen VW Sharan I 1.9 TDI fährt und nach einer Leistungssteigerung sucht, sollte die Stage 1 Leistungssteigerung in Betracht ziehen. Sie bietet eine Reihe von Verbesserungen, die das Fahrerlebnis verbessern und gleichzeitig den Kraftstoffverbrauch optimieren.

Das Chiptuning umfasst eine Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder. Dies führt zu einer reibungsloseren und effizienteren Leistungsabgabe, was sich in einer verbesserten Fahrleistung und einem gesteigerten Fahrspaß bemerkbar macht. Zudem erhöht die Leistungssteigerung den Ladedruck, was zu einer spürbaren Beschleunigungsverbesserung führt.

Die Geschwindigkeit des Fahrzeugs wird um etwa 7 km/h erhöht, was zwar nicht enorm, aber dennoch bemerkenswert ist. Doch nicht nur die Geschwindigkeit wird durch die Stage 1 Leistungssteigerung beeinflusst. Ein weiterer Vorteil ist die Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen. Je nach Fahrweise kann dies zu einer Kraftstoffersparnis führen. Mit dieser Verbesserung wird nicht nur die Leistung des Fahrzeugs optimiert, sondern auch der Kraftstoffverbrauch reduziert. Bei uns erhalten Sie diese Leistungssteigerung, die das Potenzial Ihres VW Sharan I 1.9 TDI voll ausschöpft.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Geschwindigkeit: ca. +7 km/h
  • Durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen tritt je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auf
  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.