Stage 1 für den Polo VI - AW 1.6 TDI (80PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
105 PS  +25PS (31%) 80 PS
77 kW  +18kW (31%) 59 kW
305 Nm  +75Nm (33%) 230 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV Preis: auf Anfrage
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
680,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 571,43 €

Beschreibung Stage 1

Die Stage 1 Leistungssteigerung für den Polo VI AW 1.6 TDI ist technisch durchdacht und effizient. Die Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder und die Erhöhung des Ladedrucks sind zwei essenzielle Bestandteile dieser Leistungssteigerung. Durch diese Anpassungen wird nicht nur die Leistung des Fahrzeugs erhöht, sondern es kann auch eine Kraftstoffersparnis erzielt werden, wenn in den unteren Drehzahlbereichen gefahren wird.

Bei uns ist die Montage der Leistungssteigerung im Preis inbegriffen. Unser technisches Team sorgt dafür, dass die Montage reibungslos und professionell durchgeführt wird. Darüber hinaus bieten wir eine V-Max Aufhebung an, was bedeutet, dass die ursprüngliche Höchstgeschwindigkeitsbegrenzung Ihres Fahrzeugs aufgehoben wird. Diese Art von Chiptuning bietet die Möglichkeit, die volle Leistung und das volle Potential des Polo VI AW 1.6 TDI auszuschöpfen.

Das Chiptuning und die Leistungssteigerung sind nicht nur technische Eingriffe, sondern sie bieten auch eine verbesserte Fahrerfahrung. Sie können sich auf eine leistungsstarke Fahrt freuen, bei der Sie die volle Kontrolle über Ihr Fahrzeug haben. Wir freuen uns darauf, Ihr Fahrzeug auf die nächste Leistungsstufe zu heben.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Kosten für Montage inklusive
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen tritt je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auf

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.