Stage 1 für den Polo IV - 9N/9N2/9N3 1.4 TDI (80PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
100 PS  +20PS (25%) 80 PS
74 kW  +15kW (25%) 59 kW
235 Nm  +40Nm (21%) 195 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV Preis: auf Anfrage
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
450,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 378,15 €

Beschreibung Stage 1

Die Stage 1 Leistungssteigerung für den VW Polo IV 1.4 TDI mit 80 PS bietet eine Reihe von Verbesserungen, die das Fahrerlebnis deutlich optimieren. Im Zentrum dieser Optimierung steht die Anpassung der elektronischen Einspritzkennfelder. Durch diese Optimierung wird die Effizienz des Motors gesteigert und gleichzeitig eine Erhöhung der Leistung des Fahrzeugs erreicht.

Ein weiterer wichtiger Aspekt der Leistungssteigerung ist die Erhöhung des Ladedrucks. Dies führt zu einer besseren Ausnutzung des Kraftstoffs und maximiert die Leistung des Motors. Eine Besonderheit bei uns ist die inkludierte V-Max Aufhebung. Damit wird die Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs aufgehoben, was zu einer weiteren Verbesserung der Leistung führt.

Die Kosten für die Montage sind bereits im Preis enthalten, sodass keine zusätzlichen Kosten auf den Kunden zukommen. Ein zusätzlicher Bonus der Leistungssteigerung ist die potenzielle Kraftstoffersparnis. Durch die Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen kann je nach Fahrweise eine Einsparung des Kraftstoffs erreicht werden. Die Chiptuning-Maßnahme bietet somit nicht nur eine Steigerung der Leistung, sondern auch eine mögliche Reduzierung der Betriebskosten.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Kosten für Montage inklusive
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen tritt je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auf

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.