Stage 1 für den Polo IV - 9N/9N2/9N3 1.4 TDI (69PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
89 PS  +20PS (29%) 69 PS
65 kW  +15kW (29%) 51 kW
195 Nm  +40Nm (26%) 155 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV Preis: auf Anfrage
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
580,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 487,39 €

Beschreibung Stage 1

Die Stage 1 Leistungssteigerung für den Polo 1.4 TDI bietet eine umfassende Optimierung des Fahrzeugs, ohne dabei die alltägliche Praktikabilität zu beeinträchtigen. Durch eine gezielte Abstimmung und Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder kann eine verbesserte Leistung erzielt werden. Zudem erfolgt eine Erhöhung des Ladedrucks, was sich positiv auf die Leistungsabgabe auswirkt.

Bei uns ist die Montage in den angegebenen Kosten bereits enthalten. Die professionelle Durchführung garantiert, dass die Leistungssteigerung sicher und zuverlässig umgesetzt wird. Die V-Max Aufhebung ist ebenfalls Teil des Pakets, sodass das volle Potenzial des Polo 1.4 TDI ausgeschöpft werden kann.

Durch die gezielte Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen kann zudem je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis erreicht werden. Somit bietet die Stage 1 Leistungssteigerung nicht nur mehr Fahrspaß, sondern kann auch den Fahrzeugbetrieb effizienter gestalten. Das Chiptuning des Polo 1.4 TDI ist somit eine sinnvolle Investition für alle, die mehr aus ihrem Fahrzeug herausholen möchten.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Kosten für Montage inklusive
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen tritt je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auf

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.