Stage 1 für den Polo IV - 9N/9N2/9N3 GTI (150PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
190 PS  +40PS (27%) 150 PS
140 kW  +29kW (27%) 110 kW
290 Nm  +70Nm (32%) 220 Nm
  • Einbaudauer: 4h
  • TÜV: möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
580,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 487,39 €

Beschreibung Stage 1

Die Stage 1 Leistungssteigerung für das Fahrzeug Polo GTI (150PS) bietet eine deutliche Aufwertung des Fahrerlebnisses. Durch eine effiziente Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien und eine gezielte Erhöhung des Ladedrucks, wird die Leistung signifikant gesteigert. Das Chiptuning optimiert zudem die Zünd- und Einspritzelektronik, was zu einer verbesserten Motorleistung und Fahrleistung führt.

Im Lieferumfang ist auch eine V-Max Aufhebung enthalten. Dies bedeutet, dass die Höchstgeschwindigkeit, die normalerweise durch die Motorsteuerung begrenzt ist, aufgehoben wird. Bei uns erhalten die Kunden also nicht nur mehr Leistung, sondern auch mehr Geschwindigkeit.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Leistungsangaben sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan beziehen. Dies bedeutet, dass die volle Leistungssteigerung nur bei Verwendung von hochoktanigem Kraftstoff erreicht wird. Die Stage 1 Leistungssteigerung ist somit eine ideale Lösung für alle, die das volle Potenzial ihres Polo GTI (150PS) ausschöpfen möchten.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.