Stage 1 für den Polo IV - 9N/9N2/9N3 1.9 TDI (131PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
161 PS  +30PS (23%) 131 PS
118 kW  +22kW (23%) 96 kW
370 Nm  +60Nm (19%) 310 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV: möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
580,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 487,39 €

Beschreibung Stage 1

Die Stage 1 Leistungssteigerung für den VW Polo 9N TDI mit 131 PS ist eine umfassende Chiptuning-Lösung, die eine Reihe von Leistungsverbesserungen bringt. Sie zentriert sich auf die Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder, was bedeutet, dass die Motorsteuerung für eine effizientere Kraftstoffeinspritzung angepasst wird.

Mit der Erhöhung des Ladedrucks, erhält das Fahrzeug einen spürbaren Leistungszuwachs. Bei uns wird diese Leistungssteigerung so durchgeführt, dass die Höchstgeschwindigkeit um etwa 12 km/h erhöht wird. Das verbessert nicht nur die Fahrleistungen, sondern auch das Fahrerlebnis.

Die Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen ist ein weiterer wichtiger Aspekt. Je nach Fahrweise kann dies zu einer Kraftstoffersparnis führen, was ein zusätzlicher Vorteil der Leistungssteigerung ist. Die Kosten für die Montage sind im Angebot enthalten, was bedeutet, dass keine zusätzlichen Kosten anfallen. Mit unserer Stage 1 Leistungssteigerung wird das volle Potenzial des VW Polo 9N TDI ausgeschöpft, ohne dass die Zuverlässigkeit oder Langlebigkeit des Motors beeinträchtigt wird.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Geschwindigkeit: ca. +12 km/h
  • Kosten für Montage inklusive
  • Durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen tritt je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auf
  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
    Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.