Stage 1 für den Polo III - 6N/6N2 1.9 TDI (90PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
120 PS  +30PS (33%) 90 PS
88 kW  +22kW (33%) 66 kW
252 Nm  +50Nm (25%) 202 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV Preis: auf Anfrage
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
580,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 487,39 €

Beschreibung Stage 1

Für den VW Polo 6N/6N2 1.9 TDI bieten wir eine Stage 1 Leistungssteigerung an. Diese spezielle Anpassung beruht auf einer Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder und einer Erhöhung des Ladedrucks. Das bedeutet, dass der Motor effizienter arbeitet und die Leistung des Fahrzeugs gesteigert wird.

Die Leistungssteigerung beinhaltet die Kosten für die Montage. Bei uns muss sich niemand Sorgen um zusätzliche Ausgaben machen. Wir kümmern uns darum, dass das Chiptuning fachgerecht durchgeführt wird. Zusätzlich zur Leistungssteigerung ist eine V-Max Aufhebung inklusive. Damit wird die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs nicht mehr von der Elektronik begrenzt.

Ein weiterer Vorteil der Stage 1 Leistungssteigerung ist die Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen. Dies kann, abhängig von der Fahrweise, zu einer Kraftstoffersparnis führen. Mit dieser Anpassung wird nicht nur die Leistung des VW Polo 6N/6N2 1.9 TDI verbessert, sondern es kann auch das Potenzial für eine verbesserte Kraftstoffeffizienz genutzt werden.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Kosten für Montage inklusive
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen tritt je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auf

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.