Stage 1 für den Phaeton V10 TDI (313PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
365 PS  +52PS (17%) 313 PS
268 kW  +38kW (17%) 230 kW
850 Nm  +100Nm (13%) 750 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV Preis: auf Anfrage
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
980,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 823,53 €

Beschreibung Stage 1

Die Stage 1 Leistungssteigerung für den V10 TDI Phaeton bringt ein deutliches Plus an Fahrdynamik. Durch eine gezielte Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder wird eine deutliche Verbesserung der Motorcharakteristik erreicht. Diese Anpassungen sorgen für eine gleichmäßige und harmonische Leistungsentfaltung, ohne die Motorbelastung übermäßig zu erhöhen.

Ein wichtiger Aspekt dieses Chiptunings ist die Erhöhung des Ladedrucks. Hierdurch steigt die Leistung des V10 TDI spürbar an, ohne die Zuverlässigkeit und Langlebigkeit des Motors zu beeinträchtigen. Ein weiterer Vorteil dieser Leistungssteigerung ist die inkludierte Aufhebung der elektronisch begrenzten Höchstgeschwindigkeit (V-Max Aufhebung).

Interessant für viele Fahrer dürfte zudem der Nebeneffekt einer möglichen Kraftstoffersparnis sein. Durch die Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen kann, abhängig von der Fahrweise, der Kraftstoffverbrauch reduziert werden. Die Kosten für die Montage der Leistungssteigerung sind bereits im Preis inbegriffen. Bei uns erhalten Sie somit eine umfassende Leistungsoptimierung für Ihren V10 TDI Phaeton, die keine Wünsche offen lässt.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Kosten für Montage inklusive
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen tritt je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auf

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.