Stage 1 für den Passat CC - 35 2.0 TDI (184PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
215 PS  +31PS (17%) 184 PS
158 kW  +23kW (17%) 135 kW
410 Nm  +30Nm (8%) 380 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV: möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
850,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 714,29 €

Beschreibung Stage 1

Für den Passat CC 2.0 TDI mit 184 PS bieten wir eine effektive Leistungssteigerung an. Diese erfolgt durch eine gezielte Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder. Dabei betreuen wir die gesamte Anpassung persönlich und mit größter Sorgfalt.

Ein wesentlicher Aspekt der Leistungssteigerung ist die Erhöhung des Ladedrucks. Durch diese Maßnahme kann die Leistung des Motors optimiert und das Ansprechverhalten verbessert werden. Bei uns wird dieser Prozess mit größter Präzision durchgeführt, um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.

Unser Chiptuning für den Passat CC bringt zudem eine Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen mit sich. Dies hat zur Folge, dass je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auftreten kann. Ein spürbarer Vorteil, der neben der gesteigerten Leistung auch den Geldbeutel schont.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen tritt je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auf

Getriebe-Anpassung Stufe 1

Bestehend aus Drehzahlbegrenzer, Drehmomentbegrenzung und Schaltpunkte. (Nur für Nasskupplungen)
280,00 € inkl. 19% USt.

Getriebe-Anpassung Stufe 2

Bestehend aus Launch-Control, Drehzahlbegrenzer, Drehmomentbegrenzung und Schaltpunkte. (Nur für Nasskupplungen)
380,00 € inkl. 19% USt.

Getriebe-Anpassung Stufe 3

Bestehend aus Launch-Control, Drehzahlbegrenzer, Drehmomentbegrenzung, Kickdown, Schaltzeiten, Zwangsschalten, Pumpendruck und Schaltpunkte. (Nur für Nasskupplungen)
480,00 € inkl. 19% USt.

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.