Stage 1 für den Passat B8 - 3G 1.6 TDI (120PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
135 PS  +15PS (13%) 120 PS
99 kW  +11kW (13%) 88 kW
300 Nm  +50Nm (20%) 250 Nm
  • Einbaudauer: 4h
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
Preis auf Anfrage

Beschreibung Stage 1

Die Leistungssteigerung der Stage 1 für den Passat B8 1.6 TDI bietet eine optimale Performance-Steigerung für Ihr Fahrzeug. Im Fokus dieses Chiptunings steht die Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder, welche in Kombination mit einer gesteigerten Ladedruck-Erhöhung für eine erhebliche Leistungssteigerung sorgt.

Bei uns profitiert Ihr Fahrzeug nicht nur von einer höheren Leistung. Durch die Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen kann je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auftreten. Dieser Aspekt macht das Chiptuning sowohl leistungs- als auch effizienzorientiert.

Die Leistungssteigerung für den Passat B8 1.6 TDI ist somit eine hervorragende Wahl für alle, die ihr Fahrzeug sowohl leistungsstärker als auch effizienter machen möchten. Entdecken Sie die Möglichkeiten, die eine Stage 1 Leistungssteigerung bei uns bietet.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen tritt je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auf

Getriebe-Anpassung Stufe 1

Bestehend aus Drehzahlbegrenzer, Drehmomentbegrenzung und Schaltpunkte. (Nur für Nasskupplungen)
280,00 € inkl. 19% USt.

Getriebe-Anpassung Stufe 2

Bestehend aus Launch-Control, Drehzahlbegrenzer, Drehmomentbegrenzung und Schaltpunkte. (Nur für Nasskupplungen)
380,00 € inkl. 19% USt.

Getriebe-Anpassung Stufe 3

Bestehend aus Launch-Control, Drehzahlbegrenzer, Drehmomentbegrenzung, Kickdown, Schaltzeiten, Zwangsschalten, Pumpendruck und Schaltpunkte. (Nur für Nasskupplungen)
480,00 € inkl. 19% USt.

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.