Stage 1 für den Passat B7 - 3C 1.6 TDI (105PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
135 PS  +30PS (29%) 105 PS
99 kW  +22kW (29%) 77 kW
310 Nm  +60Nm (24%) 250 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV: möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
680,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 571,43 €

Beschreibung Stage 1

Die Leistungssteigerung für den Passat B7 1.6 TDI stellt eine hochwertige Option zur Optimierung des Fahrzeugs dar. Durch eine gezielte Anpassung der elektronischen Einspritzkennfelder und eine Erhöhung des Ladedrucks wird eine spürbare Steigerung der Leistung erreicht. Hierbei handelt es sich um ein sogenanntes Chiptuning, welches eine effektive und sichere Methode zur Leistungssteigerung darstellt.

Die Kosten für die Montage der Leistungssteigerung sind bereits im Preis inbegriffen. Dies bietet Kunden eine transparente Kostenübersicht und ermöglicht eine unkomplizierte Abwicklung. Zudem ist eine Aufhebung der V-Max inklusive. Damit steht einer optimalen Ausnutzung der zusätzlichen Leistung nichts im Weg.

Einer der Vorteile unserer Leistungssteigerung ist die Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen. Dies führt je nach Fahrweise zu einer Kraftstoffersparnis, was nicht nur den Geldbeutel schont, sondern auch einen Beitrag zum Umweltschutz leistet. Bei uns erhalten Kunden eine sinnvolle und effiziente Optimierung ihres Fahrzeugs.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Kosten für Montage inklusive
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen tritt je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auf

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.