Stage 1 für den Beetle - 9C 1.9 TDI (105PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
135 PS  +30PS (29%) 105 PS
99 kW  +22kW (29%) 77 kW
300 Nm  +60Nm (25%) 240 Nm
  • Einbaudauer: 4h
  • TÜV: möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
580,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 487,39 €

Beschreibung Stage 1

Die Stage 1 Leistungssteigerung für den 1.9 TDI Beetle hat die Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder als zentralen Bestandteil. Durch diese gezielte Anpassung kann die Motorleistung effizient gesteigert werden. Die Optimierung sorgt für eine bessere Verbrennung des Kraftstoffs, was in einer Leistungssteigerung resultiert und die Leistungsfähigkeit des Motors erhöht.

Zusätzlich zur Optimierung der Kennfelder erhöht die Stage 1 Leistungssteigerung den Ladedruck. Ein erhöhter Ladedruck hat direkten Einfluss auf die Leistungsfähigkeit des Motors. Bei uns wird der Ladedruck individuell auf die Anforderungen des Beetles angepasst, um eine optimale Leistungssteigerung zu erreichen. Das Chiptuning umfasst auch eine Aufhebung der V-Max, die die maximale Geschwindigkeit des Fahrzeugs erhöht.

Ein weiterer Aspekt des Chiptunings ist die Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen. Dies hat den Vorteil, dass je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis erzielt werden kann. Durch die erhöhte Effizienz des Motors wird nicht nur die Leistung gesteigert, sondern auch der Kraftstoffverbrauch optimiert.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen tritt je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auf

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.