Stage 1 für den Beetle - 9C 1.9 TDI (101PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
131 PS  +30PS (30%) 101 PS
96 kW  +22kW (30%) 74 kW
290 Nm  +50Nm (21%) 240 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV: möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
580,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 487,39 €

Beschreibung Stage 1

Die Leistungssteigerung Stage 1 für das VW Beetle 9C 1.9 TDI erzielt eine optimierte Performance durch gezieltes Chiptuning. Durch eine Anpassung der elektronischen Einspritzkennfelder und eine Erhöhung des Ladedrucks des Turboladers wird eine deutliche Leistungssteigerung erzielt.

Die Geschwindigkeit des Beetle 1.9 TDI kann durch unsere Maßnahmen um etwa 10 km/h gesteigert werden. Dabei ist es wichtig zu betonen, dass bei uns die Kosten für die Montage bereits im Preis inbegriffen sind. Wir bieten also nicht nur die reine Leistungssteigerung, sondern auch den kompletten Einbau, sodass der Kunde keine zusätzlichen Kosten oder Aufwand zu erwarten hat.

Ein weiterer Vorteil unserer Leistungssteigerung ist die potenzielle Kraftstoffersparnis. Durch die Optimierung der Einspritzkennfelder und eine gezielte Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen, kann bei entsprechender Fahrweise eine Kraftstoffersparnis erzielt werden. Es ist also nicht nur die gesteigerte Leistung, die unseren Kunden überzeugt, sondern auch die Möglichkeit, den Kraftstoffverbrauch zu optimieren und somit langfristig Kosten zu sparen.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Geschwindigkeit: ca. +10 km/h
  • Kosten für Montage inklusive
  • Durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen tritt je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auf
  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
    Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.