Chiptuning Stage 1 für den Jetta VI - 162 1.2 TSI (105PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
130 PS  +25PS (24%) 105 PS
96 kW  +18kW (24%) 77 kW
220 Nm  +45Nm (26%) 175 Nm
  • Einbaudauer: auf Anfrage
  • TÜV: möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
680,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 571,43 €

Leistungsdiagramm

Beschreibung Stage 1

Die Leistungssteigerung Stage 1 für das Modell Jetta VI - 162, 1.2 TSI, ist eine speziell entwickelte Lösung, um die Leistung des Fahrzeugs zu erhöhen. Dies wird durch eine Reihe technischer Anpassungen erreicht, darunter eine Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien und eine Erhöhung des Ladedrucks. Dieses Chiptuning ermöglicht es, die Leistung des Fahrzeugs voll auszuschöpfen und zugleich die Effizienz zu verbessern.

Auch die Zünd- und Einspritzelektronik wird optimiert, um die Verbrennung zu optimieren und die Leistung des Fahrzeugs weiter zu steigern. Die Leistungssteigerung berücksichtigt Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan, um eine optimale Leistung zu gewährleisten. Bei uns ist darüber hinaus die V-Max Aufhebung inklusive, was für eine noch höhere Geschwindigkeit sorgt.

Die Kosten für die Montage sind bereits im Preis enthalten, sodass keine zusätzlichen Kosten anfallen. Damit bieten wir eine Lösung, die sowohl leistungsstark als auch kosteneffizient ist. Mit der Leistungssteigerung Stage 1 für das Jetta VI - 162, 1.2 TSI, lässt sich das volle Potenzial des Fahrzeugs ausschöpfen.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Kosten für Montage inklusive
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.