Stage 1 für den Golf IV - 1J 1.9 TDI (101PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
131 PS  +30PS (30%) 101 PS
96 kW  +22kW (30%) 74 kW
290 Nm  +50Nm (21%) 240 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV: möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
580,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 487,39 €

Beschreibung Stage 1

Die Golf IV 1.9 TDI (101PS) Modelle sind bereits mit einer soliden Grundausstattung versehen, doch bei uns gibt es die Möglichkeit, mehr aus diesem Fahrzeug herauszuholen. Unsere Stage 1 Leistungssteigerung bietet eine Reihe von Vorteilen, die das Fahrerlebnis deutlich verbessern können.

Das Herzstück dieser Leistungssteigerung ist die Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder. Dies ermöglicht eine präzisere Kraftstoffzufuhr und erhöht somit die Effizienz des Motors. Gepaart mit einer Erhöhung des Ladedrucks, sorgt diese Optimierung für eine spürbare Verbesserung der Fahrleistung. Die Geschwindigkeit des Fahrzeugs wird um ca. 10 km/h erhöht, was sich besonders auf der Autobahn bemerkbar macht.

Einer der großen Vorteile unserer Leistungssteigerung ist die Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen. Je nach Fahrweise kann dadurch eine Kraftstoffersparnis erreicht werden. Dies ist nicht nur gut für den Geldbeutel, sondern auch für die Umwelt. Ein weiterer Pluspunkt ist, dass die Kosten für die Montage bereits inklusive sind. Mit unserer Stage 1 Leistungssteigerung wird das Chiptuning des Golf IV 1.9 TDI zu einem lohnenswerten Investment in ein verbessertes Fahrerlebnis.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Geschwindigkeit: ca. +10 km/h
  • Kosten für Montage inklusive
  • Durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen tritt je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auf
  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
    Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.