Stage 1 für den Golf IV - 1J 1.9 TDI (90PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
120 PS  +30PS (33%) 90 PS
88 kW  +22kW (33%) 66 kW
270 Nm  +60Nm (29%) 210 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV: möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
580,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 487,39 €

Beschreibung Stage 1

Die Leistungssteigerung Stage 1 für den Golf IV 1.9 TDI ist eine effektive Methode, um dem Fahrzeug mehr Leistung zu verleihen. Durch sorgfältige Chiptuning-Maßnahmen wird eine optimale Abstimmung der elektronischen Einspritzkennfelder erreicht. Dies führt zu einer besseren Kraftstoffeffizienz und gleichzeitig zu einer erhöhten Motorleistung.

Mit einer Erhöhung des Ladedrucks wird die Leistung des Motors weiter gesteigert. Dies resultiert in einer verbesserten Fahrleistung, die sich im Alltagsbetrieb bemerkbar macht. Unter anderem wird die Geschwindigkeit um ca. 7 km/h erhöht, was zu einer spürbaren Leistungssteigerung beiträgt.

Zusätzlich zur Leistungssteigerung bietet unsere Stage 1 auch einen wirtschaftlichen Vorteil. Durch die Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen kann je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis erreicht werden. So bietet sich bei uns nicht nur eine deutliche Leistungssteigerung, sondern auch eine effizientere Nutzung des Kraftstoffs.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Geschwindigkeit: ca. +7 km/h
  • Durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen tritt je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auf
  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
    Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.