Stage 1 für den Golf IV - 1J 1.8 T (179PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
209 PS  +30PS (17%) 179 PS
154 kW  +22kW (17%) 132 kW
295 Nm  +60Nm (26%) 235 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV: möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
680,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 571,43 €

Beschreibung Stage 1

Die Stage 1 Leistungssteigerung für den Golf IV 1.8 T bietet eine solide und durchdachte Optimierung des Fahrzeugs. Durch Chiptuning werden verschiedene Parameter des Motors angepasst, um die Leistung zu steigern und das Fahrverhalten zu verfeinern.

Im Rahmen dieser Leistungssteigerung erfolgt eine Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien, um die Effizienz des Turboladers zu erhöhen. Zusätzlich wird der Ladedruck erhöht, was zu einer verbesserten Motorleistung führt. Diese Anpassungen ermöglichen eine höhere Geschwindigkeit von ca. +10 km/h im Vergleich zur Standardversion des Fahrzeugs.

Parallel dazu wird die Zünd- und Einspritzelektronik optimiert. Dies führt zu einer verbesserten Verbrennung und damit zu einer effizienteren Kraftstoffnutzung. Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan. Bei uns steht Qualität und Sorgfalt im Mittelpunkt, daher sind alle Optimierungen genau auf das Fahrzeug abgestimmt und sorgen für eine spürbare und zuverlässige Leistungssteigerung.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Geschwindigkeit: ca. +10 km/h
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan
  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
    Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.