Stage 1 für den Golf IV - 1J 1.8 T (150PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
190 PS  +40PS (27%) 150 PS
140 kW  +29kW (27%) 110 kW
280 Nm  +70Nm (33%) 210 Nm
  • Einbaudauer: 3
  • TÜV: möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
580,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 487,39 €

Beschreibung Stage 1

Die für den Golf IV 1.8 T angebotene Stage 1 Leistungssteigerung stellt eine effektive Methode dar, um die Performance dieses Fahrzeugs gezielt zu verbessern. Bei uns wird hierfür eine umfassende Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien durchgeführt. Dies beinhaltet eine signifikante Erhöhung des Ladedrucks, was zu einer merklichen Steigerung der Motorleistung führt.

Parallel dazu erfolgt eine Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik. Diese Maßnahme gewährleistet eine effizientere Verbrennung des Kraftstoffs und trägt damit zu einer weiteren Leistungssteigerung bei. Konkret lässt sich durch diese Modifikationen eine Erhöhung der Geschwindigkeit um etwa 15 km/h realisieren.

Die Kosten für die Montage sind dabei bereits inklusive. Es ist zu beachten, dass die Leistungsangaben sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan beziehen. Durch das Chiptuning wird folglich nicht nur die Leistung des Golf IV 1.8 T spürbar gesteigert, sondern auch die Effizienz des Motors optimiert.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Geschwindigkeit: ca. +15 km/h
  • Kosten für Montage inklusive
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.