Stage 1 für den Golf IV - 1J V6 (204PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
228 PS  +24PS (12%) 204 PS
168 kW  +18kW (12%) 150 kW
298 Nm  +28Nm (10%) 270 Nm
  • Einbaudauer: 4 Stunden
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
680,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 571,43 €

Beschreibung Stage 1

Bei uns erhalten Sie die Stage 1 Leistungssteigerung für den Golf IV V6. Dieses Chiptuning-Upgrade bietet eine Reihe von Verbesserungen, um die Leistung Ihres Fahrzeugs zu optimieren.

Die Kosten für die Montage sind bereits im Preis enthalten. Unser Team von spezialisierten Technikern führt die Arbeit mit größter Sorgfalt durch, um sicherzustellen, dass Ihr Fahrzeug von der vollen Leistungssteigerung profitiert. Zudem ist eine V-Max Aufhebung in der Leistungssteigerung enthalten. Dies bedeutet, dass Ihr V6 nach der Optimierung noch schneller fahren kann, als die Werkseinstellungen erlauben.

Die Leistungsangaben unserer Stage 1 Leistungssteigerung beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan. Dies garantiert optimale Leistung und Langlebigkeit Ihres Motors. Im Rahmen der Leistungssteigerung erfolgt eine Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien. Darüber hinaus optimieren wir die Zünd- und Einspritzelektronik, um eine verbesserte Verbrennung und somit ein höheres Leistungspotential zu erreichen. Ein weiterer Bestandteil dieser Leistungssteigerung ist das NWT3 Nockenwellentiming. Die perfekt abgestimmte Nockenwellensteuerung ermöglicht ein verbessertes Ansprechverhalten des Motors und führt zu einem spürbaren Leistungszuwachs.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Kosten für Montage inklusive
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan
  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien -Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • NWT3 Nockenwellentiming
    Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.