Stage 1 für den Golf III - 1H 1.9 TDI (110PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
140 PS  +30PS (27%) 110 PS
103 kW  +22kW (27%) 81 kW
295 Nm  +60Nm (26%) 235 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV: möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
680,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 571,43 €

Beschreibung Stage 1

Unsere Stage 1 Leistungssteigerung für den Golf III 1.9 TDI ist eine umfassende Anpassung, die die Leistung und Effizienz des Motors verbessert. Mit diesem Chiptuning erhöhen wir den Ladedruck und optimieren die elektronischen Einspritzkennfelder. Dadurch wird eine spürbare Steigerung der Leistung erreicht, ohne die Zuverlässigkeit des Motors zu beeinträchtigen.

Die Leistungssteigerung resultiert in einer Geschwindigkeitszunahme von ca. +12 km/h und einer deutlichen Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen. Dies kann zu einer Kraftstoffersparnis führen, abhängig von Ihrer Fahrweise. Es ist wichtig zu betonen, dass dies kein Kompromiss ist, sondern eine echte Verbesserung. Die Kosten für die Montage sind übrigens bereits im Preis inkludiert.

Bei uns bekommen Sie also nicht nur eine Leistungssteigerung, sondern auch eine Verbesserung der Gesamtleistung Ihres Golf III 1.9 TDI. Ganz gleich, ob Sie mehr Leistung für eine sportlichere Fahrweise suchen oder eine effizientere Nutzung des Kraftstoffs anstreben, unsere Stage 1 Leistungssteigerung bietet Ihnen beides.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Geschwindigkeit: ca. +12 km/h
  • Kosten für Montage inklusive
  • Durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen tritt je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auf
  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
    Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.