Stage 1 für den Golf III - 1H 1.9 TDI (90PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
120 PS  +30PS (33%) 90 PS
88 kW  +22kW (33%) 66 kW
270 Nm  +60Nm (29%) 210 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV: möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
580,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 487,39 €

Beschreibung Stage 1

Die Stage 1 Leistungssteigerung für den Golf III 1.9 TDI bietet eine umfassende Optimierung. Das Chiptuning fokussiert sich auf die Verbesserung der elektronischen Einspritzkennfelder. Dies führt zu einer effizienteren Kraftstoffverbrennung und somit zu einer merklichen Leistungssteigerung.

Ein wesentliches Merkmal der Leistungssteigerung ist die Erhöhung des Ladedrucks. Durch diese Anpassung wird die Motorleistung erhöht und die Fahrleistung verbessert. Konkret bedeutet das eine Steigerung der Geschwindigkeit um rund 7 km/h. Diese Verbesserung wird besonders bei Fahrten auf der Autobahn oder bei Überholmanövern spürbar sein.

Ein weiterer Vorteil der Leistungssteigerung ist die Kraftstoffersparnis. Durch die Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen kann, abhängig von der Fahrweise, Kraftstoff eingespart werden. Bei uns erhalten Kunden diese Leistungssteigerung, die nicht nur die Leistung des Fahrzeugs erhöht, sondern auch das Fahrerlebnis verbessert und dazu beitragen kann, die Betriebskosten zu senken.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Geschwindigkeit: ca. +7 km/h
  • Durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen tritt je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auf
  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
    Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.