Stage 1 für den Golf III - 1H 1.9 TDI (90PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
120 PS  +30PS (33%) 90 PS
88 kW  +22kW (33%) 66 kW
252 Nm  +50Nm (25%) 202 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV Preis: auf Anfrage
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
580,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 487,39 €

Beschreibung Stage 1

Unsere Stage 1 Leistungssteigerung für den Golf III 1.9 TDI (90PS) ist eine effektive Methode, um die Performance des Fahrzeugs zu steigern. Bei uns steht die Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder im Vordergrund, die zu einer spürbaren Leistungssteigerung führt. Gleichzeitig erhöhen wir den Ladedruck, um eine weitere Verbesserung der Gesamtleistung zu erzielen.

Im Preis inbegriffen sind die Kosten für die Montage der Leistungssteigerung. Uns ist es wichtig, dass unsere Kunden keine versteckten Kosten zu befürchten haben. Selbstverständlich gehört auch die Aufhebung der V-Max zur Stage 1 Leistungssteigerung. Somit wird das Potential des Golf III 1.9 TDI voll ausgeschöpft.

Zudem sorgt die Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen für eine Kraftstoffersparnis, abhängig von der Fahrweise. Chiptuning ist nicht nur eine Frage der Leistung, sondern auch der Effizienz. Bei uns erhalten Kunden daher nicht nur mehr Leistung, sondern auch ein effizienteres Fahrzeug.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Kosten für Montage inklusive
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen tritt je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auf

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.