Stage 1 für den Golf III - 1H VR6 (174PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
194 PS  +20PS (11%) 174 PS
143 kW  +15kW (11%) 128 kW
255 Nm  +20Nm (9%) 235 Nm
  • Einbaudauer: 5 Stunden
  • TÜV: Nicht möglich
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
550,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 462,18 €

Beschreibung Stage 1

Die Stage 1 Leistungssteigerung für den VR6 (174 PS) bietet eine signifikante Verbesserung der Motorleistung. Der Prozess umfasst eine umfassende Abstimmung der Motorelektronik und eine Bearbeitung der Ansaugbrücke und Drosselklappe. Das Chiptuning, das bei uns durchgeführt wird, sorgt für eine optimierte Leistung, die das volle Potenzial des Motors ausschöpft.

Um die beste Leistungssteigerung zu erzielen, beziehen sich unsere Leistungsangaben auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan. Diese höhere Oktanzahl ermöglicht eine effizientere Verbrennung und damit eine verbesserte Motorleistung. Bei uns wird jeder Aspekt des Tuning-Prozesses mit größter Sorgfalt durchgeführt, um sicherzustellen, dass die höchstmögliche Leistungssteigerung erreicht wird.

Die Bearbeitung der Ansaugbrücke und der Drosselklappe ist ein wesentlicher Bestandteil der Leistungssteigerung. Sie ermöglicht eine effizientere Luftzufuhr zum Motor, was zu einer verbesserten Verbrennung und damit zu einer erhöhten Motorleistung führt. Diese Bearbeitungen sind Teil des umfassenden Chiptuning-Prozesses, der bei uns durchgeführt wird, um das Beste aus dem VR6 herauszuholen.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan
  • Abstimmung der Motorelektronik
  • Bearbeitung der Ansaugbrücke
  • Bearbeitung der Drosselklappe
    Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.