Stage 1 für den Golf III - 1H 16V (150PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
168 PS  +18PS (12%) 150 PS
124 kW  +13kW (12%) 110 kW
197 Nm  +17Nm (9%) 180 Nm
  • Einbaudauer: auf Anfrage
  • TÜV: Nicht möglich
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
Preis auf Anfrage

Beschreibung Stage 1

Die Stage 1 Leistungssteigerung für den Golf III 16V (150PS) ist eine gezielte Anpassung zur Optimierung der Performance. Sie bringt eine deutliche Verbesserung der Leistung, die sich insbesondere bei Kraftstoffen mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan zeigt.

Im Zuge des Chiptunings wird eine geänderte Einlassnockenwelle mit einer Gradzahl von 268° eingesetzt. Diese Modifikation ermöglicht eine effizientere Kraftstoffzufuhr und trägt so zu einer gesteigerten Leistung bei. Zusätzlich werden die Zünd- und Einspritzkennlinien modifiziert, was zu einer verbesserten Verbrennung führt.

Ein weiterer wesentlicher Aspekt dieser Leistungssteigerung ist die Anhebung des Drehzahlbegrenzers auf 7200 U/min. Dies ermöglicht es dem Fahrzeug, bei höheren Drehzahlen zu arbeiten, ohne dass die Gefahr eines Motorschadens besteht. Bei uns wird großer Wert auf eine sorgfältige Abstimmung aller Modifikationen gelegt, um die bestmögliche Performance zu erreichen und die Langlebigkeit des Motors zu gewährleisten.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan
  • geänderte Einlassnockenwelle mit Gradzahl 268°
  • Änderung des Zünd- und Einspritzkennlinien
  • Anhebung Drehzahlbegrenzer auf 7200 Umin

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.