Stage 1 für den Crafter 2.5 TDI (136PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
166 PS  +30PS (22%) 136 PS
122 kW  +22kW (22%) 100 kW
360 Nm  +60Nm (20%) 300 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV Preis: auf Anfrage
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
580,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 487,39 €

Beschreibung Stage 1

Die Stage 1 Leistungssteigerung für den VW Crafter 2.5 TDI ist eine technisch ausgereifte Möglichkeit, das Potenzial des Fahrzeugs voll auszuschöpfen. Mit einer spezifischen Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder und einer Erhöhung des Ladedrucks, bietet diese Art des Chiptunings eine nachhaltige und effektive Leistungssteigerung. Durch präzise Anpassungen an der Motorelektronik wird eine signifikante Verbesserung des Fahrverhaltens erreicht.

Bei uns ist die Montage im Preis inbegriffen, sodass keine zusätzlichen Kosten entstehen. Unsere Experten gewährleisten einen sicheren und fachgerechten Einbau, damit das Fahrzeug nach der Leistungssteigerung zuverlässig und leistungsstark unterwegs ist.

Ein weiterer Vorteil der Stage 1 Leistungssteigerung ist die mögliche Kraftstoffersparnis. Durch die Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen kann, je nach Fahrweise, der Kraftstoffverbrauch gesenkt werden. Damit bietet die Modifikation nicht nur mehr Leistung, sondern auch eine höhere Effizienz.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Kosten für Montage inklusive
  • Durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen tritt je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auf

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.