Stage 1 für den Bus - T5 2.0 TDI (84PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
119 PS  +35PS (42%) 84 PS
88 kW  +26kW (42%) 62 kW
290 Nm  +70Nm (32%) 220 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV: möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
680,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 571,43 €

Beschreibung Stage 1

Die Stage 1 Leistungssteigerung für den T5 2.0 TDI ist speziell auf dieses Modell abgestimmt und optimiert die Performance signifikant. Durch Chiptuning werden die elektronischen Einspritzkennfelder des Motors angepasst. Dies führt zu einer effizienteren Verbrennung und damit zu einer Leistungssteigerung.

Eine weitere Anpassung ist die Erhöhung des Ladedrucks. Dadurch wird das Ansprechverhalten verbessert und die Leistung in den unteren Drehzahlbereichen erhöht. Durch die Anhebung des Drehmoments kann je nach Fahrweise sogar eine Kraftstoffersparnis erreicht werden. Allerdings sollte man beachten, dass der tatsächliche Kraftstoffverbrauch immer von der individuellen Fahrweise und den Fahrbedingungen abhängt.

Im Lieferumfang der Leistungssteigerung ist auch die Aufhebung der V-Max Begrenzung enthalten. Das bedeutet, dass die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs nicht mehr elektronisch begrenzt ist. Alle Anpassungen werden bei uns professionell durchgeführt und sind in den Kosten bereits inklusive. Zudem wird das Fahrzeug vor und nach der Leistungssteigerung ausführlich geprüft, um einen reibungslosen Betrieb sicherzustellen.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Kosten für Montage inklusive
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen tritt je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auf

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.