Stage 1 für den Bus - T5 2.5 TDI (131PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
161 PS  +30PS (23%) 131 PS
118 kW  +22kW (23%) 96 kW
405 Nm  +65Nm (19%) 340 Nm
  • Einbaudauer: 3
  • TÜV: möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
580,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 487,39 €

Beschreibung Stage 1

Die Leistungssteigerung für den VW Bus T5 mit 2.5 TDI Motor und einer Ausgangsleistung von 131PS bietet eine Reihe von Vorteilen. Mit unserem Chiptuning werden die elektronischen Einspritzkennfelder des Fahrzeugs optimiert. Dies ermöglicht eine effizientere Verbrennung des Kraftstoffs und eine Leistungssteigerung des Motors.

Ein weiterer Aspekt der Leistungssteigerung ist die Erhöhung des Ladedrucks. Dies führt zu einer verbesserten Motorleistung und einer gesteigerten Fahrleistung. Auch die V-Max Aufhebung ist in unserem Leistungspaket enthalten. Dadurch wird die Höchstgeschwindigkeit des T5 nicht mehr durch eine elektronische Begrenzung reduziert.

Bei uns sind die Kosten für die Montage der Leistungssteigerung bereits im Preis inbegriffen. Ein zusätzlicher Vorteil dieses Pakets ist die potenzielle Kraftstoffersparnis. Durch die Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen kann je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis erreicht werden. So bietet die Leistungssteigerung nicht nur mehr Fahrspaß, sondern kann auch zur Senkung der Betriebskosten des Fahrzeugs beitragen.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Kosten für Montage inklusive
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen tritt je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auf
Neues Leistungskit
Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.