Stage 1 für den Bus - T5 1.9 TDI (102PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
132 PS  +30PS (29%) 102 PS
97 kW  +22kW (29%) 75 kW
315 Nm  +65Nm (26%) 250 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV: möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
580,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 487,39 €

Beschreibung Stage 1

Die Leistungssteigerung für den VW T5 1.9 TDI steht bei uns im Fokus. Bei diesem Modell handelt es sich um eine Stage 1 Leistungssteigerung, die sich durch die Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder und die Erhöhung des Ladedrucks auszeichnet. Chiptuning ist hierbei ein essentieller Bestandteil. Mit dieser Leistungssteigerung wird nicht nur die Performance des Fahrzeugs verbessert, sondern bietet auch eine V-Max Aufhebung.

Eine besondere Eigenschaft dieser Leistungssteigerung ist die Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen. Abhängig von der Fahrweise kann dies zu einer Kraftstoffersparnis führen, was ein praktischer Vorteil dieser Maßnahme ist. Die Montage ist bei uns im Preis inklusive, was bedeutet, dass keine zusätzlichen Kosten für die Installation anfallen.

Insgesamt bietet diese Leistungssteigerung für den T5 1.9 TDI eine Reihe von Vorteilen, die das Fahrerlebnis deutlich verbessern können. Mit unserer Stage 1 Leistungssteigerung erhält das Fahrzeug mehr Leistung und Effizienz, ohne die Kosten für zusätzliche Installationen. Dies ist eine effektive Möglichkeit, die Leistung Ihres T5 1.9 TDI zu steigern.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Kosten für Montage inklusive
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen tritt je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auf

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.