Stage 1 für den Bus - T5 1.9 TDI (84PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
114 PS  +30PS (36%) 84 PS
84 kW  +22kW (36%) 62 kW
260 Nm  +60Nm (30%) 200 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV: möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
580,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 487,39 €

Beschreibung Stage 1

Die Stage 1 Leistungssteigerung für den T5 1.9 TDI ist ein effizientes Chiptuning, das auf die Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder abzielt.
Mit einer sorgfältigen Anpassung der Motorsteuerung wird eine effiziente und leistungsstarke Performance des Motors erreicht. Ebenso wird durch eine Erhöhung des Ladedrucks das Ansprechverhalten des Turbos verbessert.

Die Montagekosten sind im Preis der Leistungssteigerung bereits enthalten. Bei uns steht die Kundenzufriedenheit an erster Stelle, daher sorgen wir für einen reibungslosen und kosteneffizienten Ablauf.
Zusätzlich zur Leistungssteigerung ist eine V-Max Aufhebung inkludiert. Dies ermöglicht eine höhere Endgeschwindigkeit und bringt die wahre Leistung des T5 1.9 TDI zur Geltung.

Eine weitere Besonderheit der Stage 1 Leistungssteigerung ist die Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen. Dies hat den Vorteil, dass je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auftreten kann.
Es ist nicht nur eine Erhöhung der Leistung, sondern auch eine Verbesserung der Effizienz des Fahrzeugs.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Kosten für Montage inklusive
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen tritt je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auf

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.