Stage 1 für den Bora/Jetta IV - 1J5/1JM 1.9 TDI (131PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
161 PS  +30PS (23%) 131 PS
118 kW  +22kW (23%) 96 kW
370 Nm  +60Nm (19%) 310 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV: möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
580,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 487,39 €

Beschreibung Stage 1

Die Stage 1 Leistungssteigerung für den Bora/Jetta IV 1.9 TDI bietet eine beachtliche Steigerung der Fahrzeugperformance. Diese Leistungssteigerung beruht auf einer sorgfältigen Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder. Dies resultiert in einer effizienteren Verbrennung und somit einer erhöhten Leistung. Zudem umfasst die Leistungssteigerung eine Anhebung des Ladedrucks, was sich positiv auf die Motorleistung auswirkt.

Ein weiterer Aspekt der Stage 1 Leistungssteigerung ist die Verbesserung der Höchstgeschwindigkeit. Hier kann eine Erhöhung von etwa 12 km/h erreicht werden. Trotz dieser Leistungssteigerung bleibt der Kraftstoffverbrauch im Rahmen. Durch die Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen kann bei passender Fahrweise sogar eine Kraftstoffersparnis erzielt werden.

Bei uns ist die Montage der Stage 1 Leistungssteigerung im Preis inbegriffen. Somit gibt es keine versteckten Kosten. Chiptuning ist eine effektive Methode zur Leistungssteigerung, und mit der Stage 1 Leistungssteigerung für den Bora/Jetta IV 1.9 TDI wird diese Methode optimal genutzt.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Geschwindigkeit: ca. +12 km/h
  • Kosten für Montage inklusive
  • Durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen tritt je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auf
  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
    Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.