Stage 1 für den Bora/Jetta IV - 1J5/1JM 1.9 TDI (101PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
131 PS  +30PS (30%) 101 PS
96 kW  +22kW (30%) 74 kW
290 Nm  +50Nm (21%) 240 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV: möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
580,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 487,39 €

Beschreibung Stage 1

Die Leistungssteigerung Stage 1 für den 1.9 TDI des Bora/Jetta IV bietet eine deutliche Verbesserung in Sachen Performance und Effizienz. Durch gezieltes Chiptuning werden verschiedene Aspekte der Motorsteuerung optimiert. Hierbei liegt ein besonderer Fokus auf der Verbesserung der elektronischen Einspritzkennfelder. Dies ermöglicht eine effizientere Verbrennung und damit eine Leistungssteigerung.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Erhöhung des Ladedrucks. Durch diese Maßnahme wird eine höhere Luftmenge in den Zylinder gebracht, was zu einer Erhöhung der Leistung führt. Des Weiteren wird durch das Chiptuning eine Steigerung der Höchstgeschwindigkeit um ca. 10 km/h erreicht.

Nicht zu vernachlässigen ist auch der Einfluss auf den Kraftstoffverbrauch. Durch die Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen kann bei entsprechender Fahrweise eine Kraftstoffersparnis erreicht werden. Bei uns ist die Montage im Preis inbegriffen, sodass keine zusätzlichen Kosten entstehen.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Geschwindigkeit: ca. +10 km/h
  • Kosten für Montage inklusive
  • Durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen tritt je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auf
  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
    Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.