Stage 1 für den Bora/Jetta IV - 1J5/1JM 1.9 TDI (110PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
140 PS  +30PS (27%) 110 PS
103 kW  +22kW (27%) 81 kW
295 Nm  +60Nm (26%) 235 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV: möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
680,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 571,43 €

Beschreibung Stage 1

Die Leistungssteigerung für den VW Bora/Jetta IV 1.9 TDI mit 110PS bietet eine Reihe von Verbesserungen, die das Fahrerlebnis optimieren. Durch Chiptuning werden die elektronischen Einspritzkennfelder optimiert. Diese Modifikation ermöglicht eine effizientere Kraftstoffnutzung und verbessert die Motorleistung.

Ebenso wird der Ladedruck erhöht, was zu einer deutlichen Steigerung der Leistung führt. Die Geschwindigkeit des Fahrzeugs kann dadurch um etwa 12 km/h gesteigert werden. Die Kosten für die Montage dieser Leistungssteigerung sind bereits im Preis inbegriffen.

Ein weiterer Vorteil dieser Leistungssteigerung ist die Kraftstoffersparnis. Durch die Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen kann je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis erzielt werden. Bei uns erhalten Sie diese Leistungssteigerung, die das Potenzial Ihres VW Bora/Jetta IV 1.9 TDI voll ausschöpft.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Geschwindigkeit: ca. +12 km/h
  • Kosten für Montage inklusive
  • Durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen tritt je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auf
  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
    Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.