Stage 1 für den Bora/Jetta IV - 1J5/1JM 1.9 TDI (90PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
120 PS  +30PS (33%) 90 PS
88 kW  +22kW (33%) 66 kW
270 Nm  +60Nm (29%) 210 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV: möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
580,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 487,39 €

Beschreibung Stage 1

Beim VW Bora 1.9 TDI mit 90 PS bietet unsere Leistungssteigerung Stage 1 eine Reihe signifikanter Verbesserungen. Durch gezieltes Chiptuning werden die elektronischen Einspritzkennfelder optimiert. Das Ergebnis ist eine spürbare Leistungssteigerung, die das Fahrverhalten merklich verbessert.

Mit Hilfe erhöhten Ladedrucks wird die Leistung weiter gesteigert. Das bringt eine Erhöhung der Geschwindigkeit um etwa 7 km/h mit sich. Doch die Leistungssteigerung Stage 1 bietet nicht nur eine höhere Geschwindigkeit. Ein weiterer Vorteil liegt in der Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen. Je nach Fahrweise kann hierdurch eine Kraftstoffersparnis erreicht werden.

Bei uns erhalten Sie also nicht nur eine spürbare Leistungssteigerung, sondern können auch den Kraftstoffverbrauch Ihres VW Bora 1.9 TDI optimieren. Das macht das Chiptuning zu einem wirtschaftlichen und leistungsstarken Upgrade für Ihr Fahrzeug.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Geschwindigkeit: ca. +7 km/h
  • Durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen tritt je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auf
  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
    Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.