Stage 1 für den Bora/Jetta IV - 1J5/1JM 1.8 T (179PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
209 PS  +30PS (17%) 179 PS
154 kW  +22kW (17%) 132 kW
295 Nm  +60Nm (26%) 235 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV: möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
680,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 571,43 €

Beschreibung Stage 1

Die Leistungssteigerung für die Bora/Jetta IV 1.8 T bietet eine deutliche Verbesserung der Fahrleistung und Effizienz. Durch eine gezielte Chiptuning-Maßnahme erhält das Fahrzeug eine beachtliche Steigerung seiner Leistung. Dies geschieht durch die Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien und die Erhöhung des Ladedrucks.

Darüber hinaus beinhaltet die Leistungssteigerung eine Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik. Diese technische Anpassung ermöglicht eine präzisere Steuerung des Motors und trägt zur Verbesserung der Gesamtperformance bei. Im Ergebnis steigt die Geschwindigkeit um ca. 10 km/h. Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan.

Bei uns wird jede Leistungssteigerung individuell auf das jeweilige Fahrzeug abgestimmt. Die Optimierung der technischen Parameter sorgt für ein optimales Zusammenspiel der Komponenten und maximiert das Leistungspotential des Fahrzeugs. Ein spürbarer Unterschied, der die Fahrdynamik und den Fahrspaß deutlich erhöht.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Geschwindigkeit: ca. +10 km/h
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan
  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
    Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.