Stage 1 für den A90 GR Supra 3.0 (340PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
400 PS  +60PS (18%) 340 PS
294 kW  +44kW (18%) 250 kW
565 Nm  +65Nm (13%) 500 Nm
  • Einbaudauer: 4h
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
1.199,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 1.007,56 €

Beschreibung Stage 1

Die Stage 1 Leistungssteigerung für den GR Supra 3.0 ist auf den ersten Blick eine sehr subtile Modifikation. Aber lassen Sie sich nicht täuschen, denn diese Modifikation kann die Leistung Ihres Fahrzeugs erheblich steigern. Bei uns wird der Fokus auf die Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien gelegt. Dies ermöglicht eine Erhöhung des Ladedrucks, was zu einer spürbaren Leistungssteigerung führt.

Die Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik ist ein weiterer Aspekt, der in unserer Leistungssteigerung berücksichtigt wird. Diese Optimierung ermöglicht eine effizientere Verbrennung, was wiederum zu einer verbesserten Leistung führt. Es sollte beachtet werden, dass unsere Leistungsangaben sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan beziehen.

Zusätzlich zur Leistungssteigerung bietet unsere Modifikation auch eine V-Max Aufhebung. Dies bedeutet, dass die elektronisch begrenzte Höchstgeschwindigkeit Ihres Fahrzeugs aufgehoben wird. Durch das Chiptuning können Sie also das volle Potenzial Ihres GR Supra 3.0 ausschöpfen.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.