Stage 1 für den Superb II - 3T 1.6 TDI (105PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
135 PS  +30PS (29%) 105 PS
99 kW  +22kW (29%) 77 kW
310 Nm  +60Nm (24%) 250 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV: möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
680,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 571,43 €

Beschreibung Stage 1

Die Stage 1 Leistungssteigerung für den 1.6 TDI Superb II - 3T ist eine effektive Methode zur Optimierung der Leistung Ihres Fahrzeugs. Das Chiptuning bietet eine Vielzahl von Vorteilen, die speziell auf dieses Modell zugeschnitten sind. Dabei steht eine optimale Ausbalancierung zwischen Leistungszuwachs und Schonung der Motor-Komponenten bei uns stets im Fokus.

Im Zentrum der Leistungssteigerung steht die Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder. Dies ermöglicht eine präzisere Kraftstoffeinspritzung, was zu einem effizienteren Verbrennungsprozess und somit zu mehr Leistung führt. Zudem erhöht sich durch die Anpassung des Ladedrucks der Luftmassenstrom in den Zylindern, was zu einem spürbaren Leistungszuwachs führt.

Ebenfalls im Leistungspaket enthalten ist die kostenfreie Montage der Komponenten sowie die Aufhebung der V-Max Begrenzung. Dies ermöglicht eine höhere Endgeschwindigkeit und sorgt so für zusätzlichen Fahrspaß. Ein weiterer Vorteil der Leistungssteigerung ist die Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen. Dies kann, je nach Fahrweise, zu einer spürbaren Kraftstoffersparnis führen. Mit der Stage 1 Leistungssteigerung wird Ihr 1.6 TDI Superb II - 3T zu einem noch leistungsfähigeren und effizienteren Fahrzeug.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Kosten für Montage inklusive
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen tritt je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auf

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.