Stage 1 für den Superb II - 3T 1.4 TSI (125PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
150 PS  +25PS (20%) 125 PS
110 kW  +18kW (20%) 92 kW
255 Nm  +55Nm (28%) 200 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV: möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
680,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 571,43 €

Leistungsdiagramm

Beschreibung Stage 1

Für den Superb II 1.4 TSI bietet unsere Stage 1 Leistungssteigerung eine deutliche Optimierung der Fahrzeugperformance. Bei diesem Verfahren greifen wir auf die Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien zurück, um eine effizientere Leistungsabgabe zu gewährleisten. Durch die Erhöhung des Ladedrucks wird zudem die Motorleistung optimiert.

Parallel dazu erfolgt eine umfassende Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik. Diese Maßnahmen führen zu einer verbesserten Verbrennung, was sich positiv auf die Motorleistung und das Fahrverhalten auswirkt. Es ist wichtig zu beachten, dass die Leistungsangaben sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan beziehen. Daher sollte bei der Tankauswahl entsprechend vorgegangen werden.

Im Rahmen der Leistungssteigerung ist auch die Montage in den Kosten inbegriffen. Somit entstehen hier keine zusätzlichen Aufwendungen. Zusätzlich beinhaltet unser Angebot die Aufhebung der V-Max Begrenzung. Durch das Chiptuning wird somit nicht nur die Leistung, sondern auch die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs gesteigert. Bei uns erhalten Sie eine umfassende Leistungssteigerung, die den Fahrspaß signifikant erhöht.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Kosten für Montage inklusive
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.