Stage 1 für den Superb I - 3U4 2.5 TDI (163PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
195 PS  +32PS (20%) 163 PS
143 kW  +24kW (20%) 120 kW
410 Nm  +60Nm (17%) 350 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV: möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
580,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 487,39 €

Beschreibung Stage 1

Die Stage 1 Leistungssteigerung für den Superb I 2.5 TDI bietet eine bemerkenswerte Optimierung der Fahrzeugleistung. Die Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder und die Erhöhung des Ladedrucks resultieren in einer verbesserten Motorleistung und Reaktionsfähigkeit.

Die Kosten für die Montage sind inklusive und es wird eine V-Max Aufhebung angeboten. Das bedeutet, dass die ursprüngliche Geschwindigkeitsbegrenzung des Fahrzeugs nicht mehr existiert und die maximale Geschwindigkeit des Fahrzeugs gesteigert wird. Dies ist besonders für Fahrer interessant, die auf der Autobahn oder auf Rennstrecken unterwegs sind, wo höhere Geschwindigkeiten erlaubt sind.

Ein weiterer Vorteil der Stage 1 Leistungssteigerung ist die potenzielle Kraftstoffersparnis. Durch die Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen kann, je nach Fahrweise, eine Kraftstoffersparnis erzielt werden. Bei uns wird Chiptuning nicht nur zur Leistungssteigerung eingesetzt. Es kann auch dabei helfen, den Kraftstoffverbrauch zu senken und somit die Effizienz des Fahrzeugs zu steigern.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Kosten für Montage inklusive
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen tritt je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auf

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.