Stage 1 für den Superb I - 3U4 2.5 TDI (155PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
190 PS  +35PS (23%) 155 PS
140 kW  +26kW (23%) 114 kW
395 Nm  +85Nm (27%) 310 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV Preis: auf Anfrage
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
580,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 487,39 €

Beschreibung Stage 1

Die Leistungssteigerung für den Skoda Superb I 3U4 2.5 TDI, besser bekannt als Stage 1, bringt nicht nur mehr Leistung, sondern bietet auch weitere Vorteile, die eine Optimierung des Fahrerlebnisses ermöglichen. Das Chiptuning wird durch eine gezielte Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder erreicht. Dies führt zu einer verbesserten Motorleistung und erhöhtem Fahrkomfort.

Durch die Erhöhung des Ladedrucks wird das vorhandene Potenzial des Motors voll ausgeschöpft. Dies resultiert in einer spürbaren Leistungssteigerung und einer besseren Beschleunigung. Eine weitere Besonderheit unserer Stage 1 Leistungssteigerung ist die Inklusion der V-Max Aufhebung. Hierbei wird die elektronisch begrenzte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs aufgehoben, wodurch eine höhere Geschwindigkeit erreicht werden kann.

Bei uns ist die Montage im Preis inbegriffen. Ein weiterer Vorteil ist die potenzielle Kraftstoffersparnis durch die Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen. Je nach Fahrweise kann dies zu einem geringeren Kraftstoffverbrauch führen. Kurz gesagt, mit unserer Stage 1 Leistungssteigerung für den Skoda Superb I 3U4 2.5 TDI erhält man eine optimierte Motorleistung und ein verbessertes Fahrerlebnis.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Kosten für Montage inklusive
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen tritt je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auf

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.