Stage 1 für den Superb I - 3U4 2.0 TDI (140PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
170 PS  +30PS (21%) 140 PS
125 kW  +22kW (21%) 103 kW
380 Nm  +60Nm (19%) 320 Nm
  • Einbaudauer: 4 Stunden
  • TÜV: möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
780,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 655,46 €

Beschreibung Stage 1

Die Stage 1 Leistungssteigerung für den Superb 1 - 3U4 2.0 TDI ist eine effektive Methode, um das Fahrzeug auf die nächste Leistungsstufe zu heben. Dieses Chiptuning bietet eine signifikante Verbesserung der Leistung und Fahrdynamik.

Die Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder stellt einen wichtigen Aspekt der Leistungssteigerung dar. Durch eine präzise Anpassung dieser Kennfelder wird eine effizientere Verbrennung erreicht, was zu einer verbesserten Motorleistung führt. Ein weiterer Schlüssel zur Leistungssteigerung ist die Erhöhung des Ladedrucks. Ein höherer Ladedruck führt zu einer höheren Luftdichte im Brennraum und damit zu einer höheren Leistungsausbeute.

Ein zusätzlicher Vorteil der Leistungssteigerung ist die potenzielle Kraftstoffersparnis. Durch die Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen kann bei entsprechender Fahrweise eine Kraftstoffersparnis eintreten. Bei uns steht die Effizienz und Leistung im Vordergrund. Die Optimierung sorgt nicht nur für eine höhere Leistung, sondern auch für eine effizientere Nutzung des Kraftstoffs. Dies macht die Stage 1 Leistungssteigerung für den Superb 1 - 3U4 2.0 TDI zu einer lohnenden Investition für jeden, der sein Fahrzeug verbessern möchte.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen tritt je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auf


Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.