Stage 1 für den Superb I - 3U4 1.9 TDI (131PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
161 PS  +30PS (23%) 131 PS
118 kW  +22kW (23%) 96 kW
370 Nm  +60Nm (19%) 310 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV: möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
580,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 487,39 €

Beschreibung Stage 1

Die Stage 1 Leistungssteigerung für den Superb I 1.9 TDI bedeutet eine umfassende Optimierung des Fahrzeugs. Dabei stehen Präzision und Effizienz im Vordergrund. Es handelt sich um eine gezielte Verbesserung der Performance, die einerseits die Leistung steigert, andererseits aber auch Kraftstoff sparen kann.

Das Chiptuning beginnt mit der Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder. Dank dieser Anpassung wird das Einspritzverhalten des Motors verfeinert, was zu einer verbesserten Verbrennung führt. Ein weiterer Aspekt der Leistungssteigerung ist die Erhöhung des Ladedrucks. Hierdurch wird die Effizienz des Turboladers optimiert und die Leistung des Motors gesteigert.

Das Ergebnis ist eine spürbare Zunahme der Geschwindigkeit von etwa 12 km/h. Aber nicht nur die Geschwindigkeit profitiert von der Leistungssteigerung. Durch die Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen ergibt sich je nach Fahrweise eine Einsparung an Kraftstoff. Diese Aspekte machen die Stage 1 Leistungssteigerung zu einer lohnenswerten Investition.

Bei uns ist die Montage im Preis inbegriffen. Somit entstehen keine versteckten Kosten und der Kunde kann sich auf den Mehrwert konzentrieren, den die Leistungssteigerung mit sich bringt.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Geschwindigkeit: ca. +12 km/h
  • Kosten für Montage inklusive
  • Durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen tritt je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auf
  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
    Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.