Stage 1 für den Octavia IV 1.5 TSI - OPF (150PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
180 PS  +30PS (20%) 150 PS
132 kW  +22kW (20%) 110 kW
300 Nm  +50Nm (20%) 250 Nm
  • Einbaudauer: 4h
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
780,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 655,46 €

Leistungsdiagramm

Beschreibung Stage 1

Für den Octavia IV 1.5 TSI - OPF mit 150PS, bietet unsere Stage 1 Leistungssteigerung eine bemerkenswerte Verbesserung der Fahrzeugperformance. Bei uns wird eine Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien durchgeführt, was zu einer Erhöhung des Ladedrucks führt. Dies ist ein integraler Bestandteil unseres Chiptunings und sorgt für eine deutliche Leistungssteigerung.

Zusätzlich zur Anpassung des Ladedrucks, umfasst unsere Stage 1 Leistungssteigerung auch die Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik. Dies verbessert die Kraftstoffeffizienz und erhöht die Leistung des Fahrzeugs weiter. Es ist wichtig zu beachten, dass die Leistungsangaben sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan beziehen.

Bei uns erhalten Sie eine umfassende Leistungssteigerung, die auf die spezifischen Anforderungen Ihres Octavia IV 1.5 TSI - OPF abgestimmt ist. Unsere Experten haben jahrelange Erfahrung im Bereich Chiptuning und wissen genau, wie sie die Leistung Ihres Fahrzeugs maximieren können. Bei uns ist Ihr Fahrzeug in guten Händen.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.