Stage 1 für den Octavia III - 5E 1.2 TSI (105PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
130 PS  +25PS (24%) 105 PS
96 kW  +18kW (24%) 77 kW
220 Nm  +45Nm (26%) 175 Nm
  • Einbaudauer: auf Anfrage
  • TÜV: möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
680,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 571,43 €

Beschreibung Stage 1

Für den Skoda Octavia 1.2 TSI bietet sich eine attraktive Möglichkeit zur Leistungssteigerung. Die sogenannte Stage 1 Leistungssteigerung bringt eine Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien mit sich. Dies resultiert in einer Erhöhung des Ladedrucks und trägt maßgeblich zur Optimierung der Leistung bei. Mit dieser speziellen Maßnahme wird das Potenzial des Motors voll ausgeschöpft.

Neben der Erhöhung des Ladedrucks, wird auch die Zünd- und Einspritzelektronik feinjustiert. Durch diese Optimierung wird eine effizientere Verbrennung erreicht, was in einer erhöhten Leistung resultiert. Bei uns ist die Montage der Leistungssteigerung im Preis inbegriffen, sodass keine versteckten Kosten auf den Kunden zukommen.

Ein wesentlicher Bestandteil der Stage 1 Leistungssteigerung ist zudem die Aufhebung der V-Max Begrenzung. Hierdurch wird die Höchstgeschwindigkeit des Skoda Octavia 1.2 TSI nicht mehr elektronisch beschränkt. Die verbesserte Leistungsausbeute bezieht sich dabei auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan. Chiptuning ist eine effektive Methode zur Leistungssteigerung, die bei uns mit umfassender Kompetenz und Sorgfalt durchgeführt wird.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Kosten für Montage inklusive
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.