Stage 1 für den Octavia III - 5E 1.2 TSI (86PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
111 PS  +25PS (29%) 86 PS
82 kW  +18kW (29%) 63 kW
205 Nm  +45Nm (28%) 160 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV: möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
680,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 571,43 €

Beschreibung Stage 1

Die Leistungssteigerung Stage 1 für den Skoda Octavia III - 1.2 TSI ist eine präzise Abstimmung für Ihr Fahrzeug, die durch eine Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien erreicht wird. Dieses Chiptuning bringt eine bemerkenswerte Erhöhung des Ladedrucks mit sich, was zu einer verbesserten Motorleistung führt. Die Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik trägt dazu bei, dass Ihr Fahrzeug reibungsloser und effizienter läuft.

Bei uns ist die Montage im Preis inbegriffen, sodass keine zusätzlichen Kosten für Sie entstehen. Das bedeutet, dass Ihr Fahrzeug von erfahrenen Technikern behandelt wird, die sicherstellen, dass die Leistungssteigerung ordnungsgemäß installiert wird.

Im Zuge der Leistungssteigerung wird auch die V-Max Aufhebung durchgeführt, was zu einer Verbesserung der Höchstgeschwindigkeit führt. Es ist zu beachten, dass die Leistungsangaben sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan beziehen. Damit wird gewährleistet, dass Ihr Octavia III - 1.2 TSI das Optimum seiner Leistungsfähigkeit erreicht und Sie das volle Potenzial Ihres Fahrzeugs ausschöpfen können.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Kosten für Montage inklusive
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.